Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren) Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL oder 2 Zuverlässigkeitsüberprüfung nach LuftSig (muss vor Beginn der Ausbildung vorliegen) Erklärung über schwebende Strafverfahren Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt: ein Flugfunkzeugnis (BZF) - (wird parallel zur Flugausbildung erworben)